Für unsere Busreisen können wir pro Person eine Reisetasche oder einen Koffer mit max. 20 Kilogramm und ein Handgepäckstück (max. 5 Kilogramm) befördern. Durch die gesetzliche Bestimmung „kein Gepäck im Fußraum oder am Körper“ muss das Handgepäck in die Gepäckablage über den Sitzen passen.
Übergepäck kann aufgrund des Kofferraumvolumens unter Umständen von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Die Mitnahme von sperrigen Sachen wie Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen, welche in jedem Falle faltbar sein müssen, ist nur in sehr begrenzter Anzahl möglich. Daher ist eine Anmeldung bereits bei der Reisebuchung unbedingt erforderlich. Ohne Anmeldung ist eine Beförderung nicht möglich.
Im Schadensfall ist dies dem Fahrpersonal unverzüglich zu melden. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Haftungsanspruch ist damit erloschen.
Die Haftung ist auf das geltende gesetzliche Mindestmaß begrenzt. Die Gepäckstücke müssen geeignet sein, den normalen Belastungen eines Transportes in einem Verkehrsmittel standzuhalten. Der Inhalt ist durch den Reisenden derart zu sichern, dass dieser durch das Stapeln mehrerer Gepäckstücke übereinander nicht beschädigt werden kann. Zerbrechliche Inhalte sind entsprechend zu kennzeichnen und dem Fahrpersonal anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.